Ihr Säule-3a-Guthaben ist bis zur Pensionierung blockiert. Ausser in sechs gesetzlich definierten Fällen. Der Unterschied zwischen einem klugen und einem naiven Bezug kann leicht CHF 5'000 bis CHF 10'000 ausmachen. Hier sind alle Regeln, die Sie kennen müssen.
Wann können Sie Ihre Säule 3a beziehen?
Die Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter bezogen werden. Das bedeutet aktuell ab Alter 60 für die meisten Personen. Wer über 65 hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug bis maximal Alter 70 aufschieben. Dann muss das Guthaben aber zwingend ausbezahlt werden.
Der ordentliche Bezug erfolgt bei der Pensionierung. Sie kontaktieren Ihre 3a-Vorsorgestiftung, stellen den Antrag und erhalten das gesamte Guthaben jedes Kontos als einmalige Kapitalauszahlung. Eine Umwandlung in eine monatliche Rente ist bei der Säule 3a nicht möglich (anders als bei der Pensionskasse). Es handelt sich immer um eine Kapitalauszahlung.
Sie müssen den Bezug aktiv beantragen. Ihre Bank oder Ihr Anbieter zahlt die Säule 3a nicht automatisch aus, wenn Sie pensioniert werden. Vergessen Sie den Antrag, bleibt das Geld einfach liegen. Die meisten Anbieter senden Ihnen zwar eine Erinnerung, aber verlassen Sie sich nicht darauf.
Ein wichtiges Detail: Im Jahr der Pensionierung können Sie noch in die Säule 3a einzahlen, solange die Einzahlung vor dem Pensionierungsdatum erfolgt und Sie zu diesem Zeitpunkt AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben.
Alle Szenarien für den Vorbezug der Säule 3a
Ausserhalb der ordentlichen Pensionierung erlaubt das Schweizer Gesetz den Vorbezug nur in sechs spezifischen Situationen. Keine Ausnahmen, kein Verhandlungsspielraum mit der Bank. Ist Ihr Grund nicht auf dieser Liste, bleibt Ihr Geld gesperrt.
Wohneigentum (WEF)
Mit 3a-Guthaben selbst bewohntes Wohneigentum kaufen, bauen, renovieren oder die Hypothek amortisieren.
Dies ist der mit Abstand häufigste Vorbezugsgrund. Die wichtigsten Regeln:
- Die Liegenschaft muss Ihr Hauptwohnsitz sein (kein Ferienhaus, keine Mietliegenschaft).
- Für den Vorbezug gibt es keine Altersgrenze und keinen Mindestbezug.
- Anders als bei der Pensionskasse gelten 3a-Vorbezüge für Wohneigentum als "echtes Eigenkapital" für die Hypothek.
- Sie können das Geld für Kauf, Bau, Renovation oder Hypothekaramortisation verwenden.
- Ein Vorbezug für Wohneigentum ist pro Konto nur alle 5 Jahre möglich.
- Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
- Anders als beim 2. Säule-Vorbezug müssen Sie den Betrag nicht zurückzahlen, wenn Sie die Liegenschaft verkaufen.
Für alle Details zum WEF-Bezug lesen Sie unseren Leitfaden zum Säule-3a-Wohneigentumsbezug.
Auswanderung
Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann das gesamte 3a-Guthaben beziehen.
Bei Auswanderung können Sie alles auszahlen lassen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Zielland:
- Auswanderung ausserhalb EU/EFTA: Sie können das gesamte 3a-Guthaben beziehen. Es wird eine Quellensteuer erhoben, die sich nach dem Kanton richtet, in dem Ihre 3a-Vorsorgestiftung ihren Sitz hat (nicht nach Ihrem Wohnkanton). Die Sätze liegen je nach Kanton und Betrag zwischen ca. 3% und 9%.
- Auswanderung innerhalb EU/EFTA: Sie können das 3a-Guthaben ebenfalls vollständig beziehen. Die Säule 3a unterliegt (anders als der obligatorische Teil der 2. Säule) nicht den EU-Koordinationsregeln.
- Sie benötigen die Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde und einen Nachweis des neuen Wohnsitzes im Ausland.
- Bei Verheirateten muss der Ehepartner den Bezug schriftlich bewilligen.
- Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Sie die Quellensteuer teilweise oder ganz zurückfordern.
Tipp: Wenn Sie mehrere 3a-Konten haben, erwägen Sie vor dem Bezug einen Transfer zu einem Anbieter mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton (z. B. Schwyz). Die Quellensteuer richtet sich nach dem Kanton der Vorsorgestiftung, nicht nach Ihrem Wohnort.
Selbstständigkeit
Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt den Bezug im ersten Jahr.
Wer eine Anstellung aufgibt, um sich selbstständig zu machen, kann auf das 3a-Kapital zugreifen. Die Bedingungen sind streng:
- Sie müssen tatsächlich selbstständig erwerbend sein (bei der AHV als Selbstständiger angemeldet).
- Der Bezug muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Selbstständigkeit erfolgen.
- Dies gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Wer eine AG oder GmbH gründet, qualifiziert sich nicht, da man technisch gesehen Angestellter der eigenen Firma ist.
- Bei Verheirateten ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
Bedenken Sie: Einmal bezogen, ist das steuerbegünstigte 3a-Kapital weg. Sie können als Selbstständiger zwar ein neues 3a-Konto eröffnen (mit dem höheren Limit von CHF 36'288), aber der Wiederaufbau dauert Jahre.
Invalidität
Der Bezug einer vollen Invalidenrente (IV) ermöglicht den Vorbezug, sofern die 3a-Lösung keine Invaliditätsleistung umfasst.
Wer eine volle IV-Rente bezieht und dessen Säule-3a-Lösung keine Invaliditätsabsicherung beinhaltet, kann das gesamte Guthaben beziehen. Teil-IV-Renten berechtigen nicht zum Vorbezug.
Dies betrifft hauptsächlich 3a-Bankkonten (ohne Versicherungsschutz). Versicherungsbasierte 3a-Policen enthalten in der Regel Invaliditätsleistungen, sodass die Vorbezugsoption dort nicht greift.
Einkauf Pensionskasse
3a-Guthaben können für den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) verwendet werden.
Dies ist ein steuerneutraler Transfer von der 3. in die 2. Säule. Die Voraussetzungen:
- Es muss eine Einkaufslücke in Ihrer Pensionskasse bestehen (Ihre PK kann dies bestätigen).
- Es darf kein offener WEF-Vorbezug (Wohneigentum) aus der 2. Säule bestehen, der nicht zurückbezahlt wurde.
- Anders als beim Einkauf mit regulärem Einkommen gibt es keine 3-jährige Sperrfrist für den anschliessenden Kapitalbezug aus der 2. Säule.
Dies kann für die Steuerplanung nützlich sein, ist aber ein fortgeschrittener Schritt. Ziehen Sie einen Finanzberater hinzu.
Todesfall
Im Todesfall wird das 3a-Kapital an die Begünstigten in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge ausbezahlt.
Die Auszahlungsreihenfolge ist gesetzlich definiert: zuerst der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner, dann Kinder, dann Personen, für deren Lebensunterhalt die verstorbene Person massgeblich aufkam, dann Eltern, Geschwister und schliesslich andere Erben.
Die Begünstigtenordnung kann im gesetzlichen Rahmen teilweise angepasst werden, indem Sie bei Ihrer 3a-Stiftung eine Begünstigungserklärung einreichen.
Mit 3a-Guthaben selbst bewohntes Wohneigentum kaufen, bauen, renovieren oder die Hypothek amortisieren.
Dies ist der mit Abstand häufigste Vorbezugsgrund. Die wichtigsten Regeln:
- Die Liegenschaft muss Ihr Hauptwohnsitz sein (kein Ferienhaus, keine Mietliegenschaft).
- Für den Vorbezug gibt es keine Altersgrenze und keinen Mindestbezug.
- Anders als bei der Pensionskasse gelten 3a-Vorbezüge für Wohneigentum als "echtes Eigenkapital" für die Hypothek.
- Sie können das Geld für Kauf, Bau, Renovation oder Hypothekaramortisation verwenden.
- Ein Vorbezug für Wohneigentum ist pro Konto nur alle 5 Jahre möglich.
- Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
- Anders als beim 2. Säule-Vorbezug müssen Sie den Betrag nicht zurückzahlen, wenn Sie die Liegenschaft verkaufen.
Für alle Details zum WEF-Bezug lesen Sie unseren Leitfaden zum Säule-3a-Wohneigentumsbezug.
Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann das gesamte 3a-Guthaben beziehen.
Bei Auswanderung können Sie alles auszahlen lassen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Zielland:
- Auswanderung ausserhalb EU/EFTA: Sie können das gesamte 3a-Guthaben beziehen. Es wird eine Quellensteuer erhoben, die sich nach dem Kanton richtet, in dem Ihre 3a-Vorsorgestiftung ihren Sitz hat (nicht nach Ihrem Wohnkanton). Die Sätze liegen je nach Kanton und Betrag zwischen ca. 3% und 9%.
- Auswanderung innerhalb EU/EFTA: Sie können das 3a-Guthaben ebenfalls vollständig beziehen. Die Säule 3a unterliegt (anders als der obligatorische Teil der 2. Säule) nicht den EU-Koordinationsregeln.
- Sie benötigen die Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde und einen Nachweis des neuen Wohnsitzes im Ausland.
- Bei Verheirateten muss der Ehepartner den Bezug schriftlich bewilligen.
- Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Sie die Quellensteuer teilweise oder ganz zurückfordern.
Tipp: Wenn Sie mehrere 3a-Konten haben, erwägen Sie vor dem Bezug einen Transfer zu einem Anbieter mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton (z. B. Schwyz). Die Quellensteuer richtet sich nach dem Kanton der Vorsorgestiftung, nicht nach Ihrem Wohnort.
Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt den Bezug im ersten Jahr.
Wer eine Anstellung aufgibt, um sich selbstständig zu machen, kann auf das 3a-Kapital zugreifen. Die Bedingungen sind streng:
- Sie müssen tatsächlich selbstständig erwerbend sein (bei der AHV als Selbstständiger angemeldet).
- Der Bezug muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Selbstständigkeit erfolgen.
- Dies gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Wer eine AG oder GmbH gründet, qualifiziert sich nicht, da man technisch gesehen Angestellter der eigenen Firma ist.
- Bei Verheirateten ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
Bedenken Sie: Einmal bezogen, ist das steuerbegünstigte 3a-Kapital weg. Sie können als Selbstständiger zwar ein neues 3a-Konto eröffnen (mit dem höheren Limit von CHF 36'288), aber der Wiederaufbau dauert Jahre.
Der Bezug einer vollen Invalidenrente (IV) ermöglicht den Vorbezug, sofern die 3a-Lösung keine Invaliditätsleistung umfasst.
Wer eine volle IV-Rente bezieht und dessen Säule-3a-Lösung keine Invaliditätsabsicherung beinhaltet, kann das gesamte Guthaben beziehen. Teil-IV-Renten berechtigen nicht zum Vorbezug.
Dies betrifft hauptsächlich 3a-Bankkonten (ohne Versicherungsschutz). Versicherungsbasierte 3a-Policen enthalten in der Regel Invaliditätsleistungen, sodass die Vorbezugsoption dort nicht greift.
3a-Guthaben können für den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) verwendet werden.
Dies ist ein steuerneutraler Transfer von der 3. in die 2. Säule. Die Voraussetzungen:
- Es muss eine Einkaufslücke in Ihrer Pensionskasse bestehen (Ihre PK kann dies bestätigen).
- Es darf kein offener WEF-Vorbezug (Wohneigentum) aus der 2. Säule bestehen, der nicht zurückbezahlt wurde.
- Anders als beim Einkauf mit regulärem Einkommen gibt es keine 3-jährige Sperrfrist für den anschliessenden Kapitalbezug aus der 2. Säule.
Dies kann für die Steuerplanung nützlich sein, ist aber ein fortgeschrittener Schritt. Ziehen Sie einen Finanzberater hinzu.
Im Todesfall wird das 3a-Kapital an die Begünstigten in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge ausbezahlt.
Die Auszahlungsreihenfolge ist gesetzlich definiert: zuerst der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner, dann Kinder, dann Personen, für deren Lebensunterhalt die verstorbene Person massgeblich aufkam, dann Eltern, Geschwister und schliesslich andere Erben.
Die Begünstigtenordnung kann im gesetzlichen Rahmen teilweise angepasst werden, indem Sie bei Ihrer 3a-Stiftung eine Begünstigungserklärung einreichen.
Wie wird die Säule 3a Auszahlung besteuert?
Jeder 3a-Bezug wird besteuert, ob bei der Pensionierung oder vorzeitig. Der Steuersatz ist aber deutlich tiefer als bei der regulären Einkommenssteuer. Die wichtigsten Regeln:
Getrennte Besteuerung. 3a-Auszahlungen werden separat vom übrigen Einkommen besteuert. Ein Bezug von CHF 100'000 treibt Ihr Lohneinkommen also nicht in eine höhere Steuerklasse.
Bundessteuer beträgt ein Fünftel der normalen Einkommenssteuer. Auf Bundesebene liegt die Kapitalauszahlungssteuer bei 20% des üblichen Einkommenssteuersatzes auf denselben Betrag.
Kantonale Sätze variieren massiv. Hier wird es spannend. Bei einem Bezug von CHF 150'000 (verheiratet) reicht die Gesamtsteuer von rund CHF 3'300 in Schwyz bis fast CHF 10'000 in Basel. Ein dreifacher Unterschied, basierend rein auf dem Wohnort.
Progressive Steuersätze in den meisten Kantonen. Je höher der Bezug in einem einzelnen Jahr, desto höher der Steuersatz. Darum sparen gestaffelte Bezüge so viel Geld (siehe nächster Abschnitt).
Zusammenrechnung bei Ehepaaren. Bei Verheirateten werden alle Bezüge aus der 2. und 3. Säule im gleichen Steuerjahr addiert. Das gilt sowohl für Ihre als auch für die Bezüge Ihres Ehepartners. Planen Sie entsprechend.
Für detaillierte kantonale Steuersätze auf 3a-Bezüge lesen Sie unseren kantonalen Steuervergleich.
So sparen Sie Tausende mit gestaffelten Bezügen
Das ist die wirkungsvollste Steueroptimierung bei der Säule 3a Auflösung, und die meisten erfahren zu spät davon. Die Logik ist einfach: Statt alles in einem Jahr zu beziehen, verteilen Sie die Bezüge auf mehrere Jahre, indem Sie mehrere 3a-Konten halten.
Verteilen Sie Ihre Beiträge auf 3 bis 5 verschiedene 3a-Konten. Faustregel: Eröffnen Sie ein neues Konto, sobald ein bestehendes CHF 40'000 bis CHF 50'000 erreicht, wie in unserem Leitfaden zu mehreren 3a-Konten erklärt. Sie können Konten bei verschiedenen Anbietern halten.
Ab Alter 60 können Sie ein Konto pro Jahr auflösen. Bei 5 Konten und einer Pensionierung mit 65 beziehen Sie ein Konto pro Jahr von 60 bis 64. Jeder Bezug wird in dem Jahr separat besteuert.
Vermeiden Sie es, die Säule 3a im selben Jahr wie einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse aufzulösen. Die Beträge werden für die Steuerberechnung addiert. Beziehen Sie Ihre 3a-Konten in den Jahren vor oder nach dem PK-Bezug.
Einige Kantone (Glarus, Obwalden, St. Gallen, Thurgau, Uri) besteuern Kapitalbezüge linear. Dort bringt die Staffelung weniger. In progressiven Kantonen (Zürich, Bern, Genf, Basel) sind die Einsparungen deutlich grösser.
Konkretes Beispiel aus Zürich: Eine verheiratete Person, die CHF 150'000 auf einmal bezieht, zahlt rund CHF 7'600 Steuern. Dieselbe Person mit 3 Bezügen von je CHF 50'000 über drei Jahre zahlt insgesamt ca. CHF 6'600. Das sind rund CHF 1'000 Ersparnis. In Basel spart dieselbe Strategie fast CHF 4'500. In Genf über CHF 5'100.
Die Einsparungen skalieren mit dem Gesamtbetrag. Wer CHF 400'000 auf 5 Konten verteilt und über 5 Jahre staffelt, spart je nach Kanton CHF 5'000 bis CHF 10'000 gegenüber einem einmaligen Bezug.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bezug?
Die erforderlichen Dokumente hängen vom Bezugsgrund ab. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen.
Ordentlicher Bezug bei Pensionierung:
- Bezugsformular (von Ihrem 3a-Anbieter)
- Gültiger Ausweis (Pass oder Schweizer Identitätskarte)
- Bei Verheirateten: schriftliche Zustimmung des Ehepartners (amtlich beglaubigt)
- Bankverbindung für die Auszahlung
Vorbezug für Wohneigentum (WEF):
- Alle oben genannten Dokumente, plus:
- Kaufvertrag oder Bau-/Renovationsnachweis
- Grundbuchauszug
- Bestätigung, dass Sie die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen
Bezug bei Auswanderung:
- Alle oben genannten Dokumente, plus:
- Abmeldebestätigung der Wohngemeinde
- Nachweis des neuen Wohnsitzes im Ausland
Bezug bei Selbstständigkeit:
- Alle oben genannten Dokumente, plus:
- AHV-Bestätigung der Selbstständigkeit
- Handelsregistereintrag oder Geschäftsunterlagen
- Muss innerhalb von 1 Jahr nach Beginn der Selbstständigkeit beantragt werden
Einzahlung und Bezug im selben Jahr?
Ja, das ist möglich. Sie können im selben Kalenderjahr eine Einzahlung und einen Bezug vornehmen. Es gibt keine Sperrfrist wie die 3-Jahres-Regel nach einem PK-Einkauf.
Voraussetzung: Sie müssen zum Zeitpunkt der Einzahlung AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Und wenn Sie pensioniert werden, muss die Einzahlung vor dem Pensionierungsdatum erfolgen.
Wichtig seit 2026: Sobald Sie ab Alter 60 mit dem Bezug von 3a-Konten beginnen, verlieren Sie das Recht auf Nachzahlungen (Einkauf) für verpasste Jahre. Das gilt selbst dann, wenn noch andere 3a-Konten bestehen, die Sie erst später beziehen. Diese neue Regel beeinflusst die Planung des Bezugszeitpunkts.
Nachdem ich jedes Bezugsszenario durchgerechnet und die Steuerzahlen über alle Kantone verglichen habe, ist mein Rat einfach: Eröffnen Sie von Anfang an mehrere 3a-Konten und planen Sie Ihre Bezugsstrategie mindestens 5 Jahre vor der Pensionierung. Die gestaffelte Auszahlung ist keine Option, sondern Pflicht. Es sind die einfachsten CHF 3'000 bis CHF 10'000, die Sie je sparen werden. Unter 50? Eröffnen Sie heute ein zweites 3a-Konto. Über 55? Setzen Sie sich jetzt hin und planen Sie Ihre Bezugsjahre. Und falls Sie Wohneigentum kaufen oder auswandern wollen: Prüfen Sie die Steuerfolgen, bevor Sie den Antrag einreichen. Ein paar Stunden Planung können Ihnen Tausende sparen.

Häufige Fehler beim Säule 3a Bezug
Der progressive Steuersatz bedeutet: CHF 300'000 auf einmal kostet deutlich mehr Steuern als 3 x CHF 100'000 über drei Jahre. In Zürich beträgt der Unterschied rund CHF 2'000, in Basel oder Genf CHF 5'000 oder mehr. Mehrere Konten und verschiedene Bezugsjahre sind die Lösung, aber Sie müssen das Jahre im Voraus einrichten.
Bei Ehepaaren werden alle Bezüge aus der 2. und 3. Säule im gleichen Steuerjahr zusammengerechnet. Wenn beide Partner 2026 ihre 3a beziehen, wird der Gesamtbetrag progressiv besteuert. Staffeln Sie die Bezüge über verschiedene Jahre und wechseln Sie zwischen den Partnern ab.
Ihre 3a-Stiftung zahlt nicht automatisch aus. Sie müssen den Antrag stellen. Manche Leute vergessen es, und das Geld liegt jahrelang auf einem niedrig verzinsten Konto. Setzen Sie sich eine Erinnerung 3 Monate vor dem Pensionierungsdatum.
Wenn Ihre Säule 3a in Aktien investiert ist, löst der Bezug einen Verkauf aller Positionen aus. Bei einem Börsenabschwung verkaufen Sie zum Tiefpunkt. Planungstipp: Wenn Sie innerhalb von 2 bis 3 Jahren beziehen wollen, erwägen Sie, Ihre 3a-Anlagestrategie auf ein risikoärmeres Profil umzustellen, wie in unserem Leitfaden zur Vorsorge vor der Pensionierung beschrieben.
Wer sich selbstständig macht und das 3a-Kapital als Startkapital nutzen will, muss den Bezug innerhalb von 12 Monaten beantragen. Verpassen Sie dieses Fenster, bleibt das Geld bis zur Pensionierung gesperrt (oder bis ein anderer qualifizierender Grund eintritt).
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich meine Säule 3a in der Schweiz beziehen?
Die Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter bezogen werden, aktuell also ab Alter 60. Wer über 65 hinaus arbeitet, kann den Bezug bis Alter 70 aufschieben. Ein Vorbezug ist nur aus gesetzlich definierten Gründen möglich: Wohneigentum, Auswanderung, Selbstständigkeit, volle Invalidität, Todesfall oder Einkauf in die Pensionskasse.
Wie wird die Säule 3a Auszahlung besteuert?
Säule-3a-Bezüge werden als Kapitalleistungen besteuert, separat vom übrigen Einkommen. Die Bundessteuer beträgt ein Fünftel der normalen Einkommenssteuer. Die kantonalen und kommunalen Sätze variieren stark: Ein Bezug von CHF 150'000 kostet in Schwyz rund CHF 3'300, in Basel fast CHF 10'000. Alle Bezüge aus der 2. und 3. Säule im selben Jahr werden zusammengerechnet, auch die des Ehepartners. Details finden Sie in unserem kantonalen Steuervergleich.
Kann ich die Säule 3a für den Kauf von Wohneigentum verwenden?
Ja. Sie können 3a-Guthaben in jedem Alter für den Kauf, Bau oder die Renovation von selbst bewohntem Wohneigentum oder zur Amortisation Ihrer Hypothek beziehen. Die Liegenschaft muss Ihr Hauptwohnsitz sein. Bei Verheirateten ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Anders als beim PK-Vorbezug müssen Sie den 3a-Betrag nicht zurückzahlen, wenn Sie die Liegenschaft später verkaufen. Lesen Sie unseren Leitfaden zum WEF-Bezug.
Kann ich meine Säule 3a bei Auswanderung beziehen?
Ja. Das endgültige Verlassen der Schweiz berechtigt zum vollständigen 3a-Bezug in jedem Alter. Es wird eine Quellensteuer erhoben, die sich nach dem Kanton der 3a-Vorsorgestiftung richtet (nicht nach Ihrem Wohnkanton). Bei einem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland können Sie die Quellensteuer ganz oder teilweise zurückfordern. Sie benötigen Ihre Abmeldebestätigung und einen Nachweis des neuen Wohnsitzes.
Wie viele Säule-3a-Konten sollte ich für die Steueroptimierung haben?
Drei bis fünf Konten sind ideal. So können Sie die Bezüge über mehrere Steuerjahre staffeln und den progressiven Steuersatz pro Auszahlung reduzieren. Eröffnen Sie ein neues Konto, sobald ein bestehendes CHF 40'000 bis CHF 50'000 erreicht. In Kantonen mit progressiven Bezugssteuern (Zürich, Bern, Genf, Basel) spart die Staffelung über 5 Jahre CHF 5'000 bis CHF 10'000 gegenüber einem einmaligen Bezug.


