Die Schweiz gibt Ihnen ab 2026 eine zweite Chance bei der Altersvorsorge. Wer in den vergangenen Jahren nicht den vollen Betrag in die Säule 3a eingezahlt hat, kann entstandene Lücken jetzt nachträglich schliessen und steuerlich abziehen. Aber Achtung: Die neue Regelung gilt nur für Lücken ab 2025. Hier erfahren Sie genau, wie die Säule 3a Nachzahlung funktioniert, wer berechtigt ist und worauf Sie achten müssen.
Was ist eine Nachzahlung in die Säule 3a?
Eine Nachzahlung (auch Einkauf oder Nachkauf genannt) erlaubt es Ihnen, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachzuholen. Vor dieser neuen Regelung war der steuerlich begünstigte Spielraum ein für alle Mal verloren, wenn Sie in einem Jahr nicht den Maximalbetrag ausgeschöpft hatten.
Der Bundesrat hat Ende 2024 eine Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) beschlossen. Die neue Regelung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die ersten tatsächlichen Nachzahlungen sind seit dem 1. Januar 2026 möglich.
Die wichtigste Regel: Nur Beitragslücken ab 2025 können nachträglich geschlossen werden. Haben Sie zwischen 2010 und 2024 nicht oder zu wenig eingezahlt, sind diese Lücken definitiv verloren. Die Regelung wirkt ausschliesslich in die Zukunft.
Das hat einen praktischen Grund: Erst ab 2025 erfassen die Vorsorgeeinrichtungen systematisch, ob und wie viel Sie eingezahlt haben. Für frühere Jahre fehlen schlicht die Daten.
Wer kann rückwirkend in die Säule 3a einzahlen?
Nicht jeder ist automatisch berechtigt. Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren. Sie brauchen ein Erwerbseinkommen, das der AHV-Pflicht unterliegt, sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr der Nachzahlung. Waren Sie im Lückenjahr in Elternzeit, im Studium oder auf Sabbatical ohne AHV-pflichtiges Einkommen, können Sie für dieses Jahr nicht nachzahlen.
Maximalbetrag des laufenden Jahres voll ausgeschöpft. Bevor Sie eine Nachzahlung leisten können, muss die reguläre Einzahlung für das aktuelle Jahr vollständig erfolgt sein. Für 2026 sind das CHF 7'258 (mit Pensionskasse). Erst danach kommt die Nachzahlung obendrauf.
Noch kein Bezug von Altersleistungen. Sobald Sie mit dem Bezug Ihrer Säule-3a-Gelder beginnen (frühestens ab 60 Jahren), erlischt das Recht auf Nachzahlungen. Das gilt auch dann, wenn Sie noch weitere 3a-Konten haben.
Wie viel können Sie pro Jahr nachzahlen?
Der maximale Nachzahlungsbetrag pro Jahr entspricht dem sogenannten "kleinen Beitrag" und beträgt 2026 CHF 7'258. Dieses Limit gilt unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbständig erwerbend sind.
Regulärer Maximalbetrag 2026: CHF 7'258 (mit Pensionskasse) bzw. max. CHF 36'288 (ohne Pensionskasse)
Maximale Nachzahlung 2026: CHF 7'258 (immer der kleine Beitrag, auch für Selbständige)
Maximaler Steuerabzug in einem Jahr: CHF 7'258 regulär + CHF 7'258 Nachzahlung = CHF 14'516
Das ist beachtlich. Sie verdoppeln damit Ihren steuerlich abzugsfähigen 3a-Beitrag in jedem Jahr, in dem Sie eine Nachzahlung leisten. Je nach Kanton und Steuerbelastung kann das CHF 2'000 bis CHF 4'500 zusätzliche Steuerersparnis bedeuten.
Sie können Lücken aus mehreren vergangenen Jahren in einem einzigen Jahr schliessen. Allerdings gilt: Pro Lückenjahr ist nur eine einmalige Nachzahlung möglich. Die Lücke eines Jahres kann nicht über mehrere Zahlungen in verschiedenen Jahren verteilt werden.
Das 10-Jahres-Zeitfenster: Fristen und Termine
Die Nachzahlung funktioniert auf einer rollierenden 10-Jahres-Basis. Sie haben maximal zehn Jahre Zeit, eine Beitragslücke zu schliessen.
Sie zahlen weniger als CHF 7'258 in Ihre Säule 3a ein. Die Differenz zum Maximalbetrag wird zu Ihrer Beitragslücke. Haben Sie CHF 5'000 eingezahlt, beträgt Ihre Lücke CHF 2'258.
Frühestens jetzt können Sie die Lücke aus 2025 schliessen. Sie zahlen zunächst die vollen CHF 7'258 für 2026 ein, danach können Sie bis zu CHF 2'258 als Nachzahlung für 2025 leisten.
Sie haben bis Ende 2035 Zeit, die Lücke aus 2025 zu schliessen. Danach verfällt die Möglichkeit definitiv.
Konkretes Beispiel: Angenommen, Sie haben 2025 nur CHF 2'000 eingezahlt. Die Lücke beträgt CHF 5'258. Im Jahr 2026 zahlen Sie zunächst die vollen CHF 7'258 für das laufende Jahr ein. Zusätzlich leisten Sie eine Nachzahlung von CHF 5'258 für 2025. Ihr gesamter Steuerabzug für 2026: CHF 12'516.
Welche Steuerersparnis bringt die Nachzahlung?
Sowohl die reguläre 3a-Einzahlung als auch jede Nachzahlung sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, der je nach Kanton und Einkommen variiert.
Bei einem Einkommen von CHF 100'000 in Zürich liegt der Grenzsteuersatz (Bund + Kanton + Gemeinde) bei etwa 30-35 %. Das bedeutet:
- Nur reguläre Einzahlung (CHF 7'258): rund CHF 2'200 bis CHF 2'540 Steuerersparnis
- Regulär + volle Nachzahlung (CHF 14'516): rund CHF 4'400 bis CHF 5'080 Steuerersparnis
- Zusätzliche Ersparnis durch die Nachzahlung: CHF 2'200 bis CHF 2'540
Über 10 Jahre können Nachzahlungen potenziell CHF 22'000 bis CHF 25'000 zusätzliche Steuerersparnis bringen. Dazu kommt, dass Ihr Kapital innerhalb der Säule 3a steuerfrei wächst.
Für eine genaue Berechnung basierend auf Ihrem Kanton und Einkommen nutzen Sie unseren Säule-3a-Rechner, der die kantonalen Steuersätze berücksichtigt.
Häufige Irrtümer zur 3a-Nachzahlung
Lassen Sie uns die häufigsten Missverständnisse klären.
Die Regelung deckt ausschliesslich Lücken ab dem 1. Januar 2025. Wer zwischen 2010 und 2024 nicht oder zu wenig eingezahlt hat, kann diese Jahre nicht nachträglich füllen. Die Vorsorgeeinrichtungen haben die Daten zu früheren Einzahlungen schlicht nicht systematisch erfasst.
Ohne AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr gibt es keinen Anspruch auf Nachzahlung. Wer für Kindererziehung, Weiterbildung oder ein Sabbatical pausiert hat und dabei kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielte, kann diese Jahre nicht schliessen.
Jedes Lückenjahr bekommt genau eine Chance. Zahlen Sie dieses Jahr CHF 3'000 für die Lücke 2025 nach, können Sie nächstes Jahr nicht nochmals CHF 2'258 für dasselbe Lückenjahr leisten. Die Lücke gilt nach der ersten Nachzahlung als adressiert, auch wenn sie nicht vollständig geschlossen wurde.
Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn der Maximalbetrag des laufenden Jahres bereits vollständig einbezahlt wurde. Wer 2026 nur CHF 5'000 regulär einzahlt, kann keine Nachzahlung leisten. Erst nach den vollen CHF 7'258 geht es weiter.
Sobald Sie ab 60 Jahren auch nur ein einziges 3a-Konto auflösen, erlischt das Nachzahlungsrecht für alle Ihre 3a-Konten. Wer gestaffelte Bezüge und Nachzahlungen kombinieren will, muss alle Nachzahlungen abschliessen, bevor der erste Bezug erfolgt.
So funktioniert die Nachzahlung in der Praxis
Der Ablauf ist unkompliziert, muss aber korrekt durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie Ihren 3a-Anbieter (Bank, Versicherung oder digitaler Anbieter wie Finpension, VIAC oder Frankly) und stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf einen nachträglichen Einkauf. Ihr Anbieter prüft anhand seiner Unterlagen, ob Sie berechtigt sind.
Stellen Sie sicher, dass die reguläre Einzahlung erledigt ist. Überweisen Sie zuerst die vollen CHF 7'258 für das laufende Jahr. Manche Anbieter wickeln beides in einer Transaktion ab, andere verlangen zwei separate Überweisungen.
Leisten Sie die Nachzahlung als Einmalzahlung. Die Nachzahlung für ein bestimmtes Lückenjahr muss als eine einzelne Zahlung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen.
Deklarieren Sie es in der Steuererklärung. Die Nachzahlung ist separat von der regulären Einzahlung abzugsfähig. Ihr 3a-Anbieter stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, die sowohl die reguläre Einzahlung als auch den Nachzahlungsbetrag ausweist.
Nachzahlung Säule 3a vs. Einkauf in die Pensionskasse
Wenn Sie zusätzliches Geld für die Altersvorsorge haben, stellt sich die Frage: Lieber in die Säule 3a nachzahlen oder in die Pensionskasse einkaufen? Beide Varianten sind steuerlich abzugsfähig, funktionieren aber unterschiedlich.
Nachzahlung Säule 3a
Vorteile: Sie wählen den Anbieter und die Anlagestrategie selbst. Tiefere Gebühren bei modernen Anbietern. Volle Flexibilität beim Zeitpunkt innerhalb des 10-Jahres-Fensters. Kapital gehört Ihnen und kann unter bestimmten Bedingungen bezogen werden.
Einschränkung: Maximal CHF 7'258 pro Jahr, unabhängig vom Einkommen oder der Lückengrösse. Immer der "kleine Beitrag" als Obergrenze.
Einkauf Pensionskasse
Vorteile: Einkaufsbeträge können deutlich höher sein (Zehntausende CHF), abhängig von Ihrer Pensionskassenlücke. Grösserer sofortiger Steuerabzug möglich. Einige Kassen bieten garantierte Verzinsung.
Einschränkung: Geld ist in der Pensionskasse gebunden mit weniger Anbieterwahl. Gebühren sind oft höher. Bezugsmöglichkeiten sind eingeschränkter.
Vorteile: Sie wählen den Anbieter und die Anlagestrategie selbst. Tiefere Gebühren bei modernen Anbietern. Volle Flexibilität beim Zeitpunkt innerhalb des 10-Jahres-Fensters. Kapital gehört Ihnen und kann unter bestimmten Bedingungen bezogen werden.
Einschränkung: Maximal CHF 7'258 pro Jahr, unabhängig vom Einkommen oder der Lückengrösse. Immer der "kleine Beitrag" als Obergrenze.
Vorteile: Einkaufsbeträge können deutlich höher sein (Zehntausende CHF), abhängig von Ihrer Pensionskassenlücke. Grösserer sofortiger Steuerabzug möglich. Einige Kassen bieten garantierte Verzinsung.
Einschränkung: Geld ist in der Pensionskasse gebunden mit weniger Anbieterwahl. Gebühren sind oft höher. Bezugsmöglichkeiten sind eingeschränkter.
Meine Empfehlung: Wenn Sie beide Optionen haben, schöpfen Sie zuerst die 3a-Nachzahlung aus (tiefere Gebühren, mehr Kontrolle), und erwägen Sie dann den PK-Einkauf für grössere Beträge. Die 3a-Nachzahlung ist auf CHF 7'258 begrenzt und schmälert Ihre PK-Einkaufskapazität nicht.
Weitere Details zum regulären Jahresmaximum finden Sie in unserem Säule-3a-Maximalbetrag-Leitfaden.
Experteneinschätzung
Diese Regelung ist tatsächlich hilfreich, aber nicht der Gamechanger, als den manche Medien sie darstellen. Die Obergrenze von CHF 7'258 pro Jahr ist bescheiden, und die Tatsache, dass Lücken vor 2025 nicht geschlossen werden können, schränkt den Nutzen für die meisten Leute ein. Trotzdem: Wenn Sie AHV-pflichtiges Einkommen haben und gelegentlich ein Beitragsjahr verpassen, haben Sie jetzt ein Sicherheitsnetz, das es vorher nicht gab. Mein Rat: Betrachten Sie die Nachzahlung als Versicherung gegen verpasste Jahre, nicht als nachträgliche Sparstrategie. Die eigentliche Priorität sollte sein, jedes Jahr den vollen Beitrag einzuzahlen.

Häufig gestellte Fragen
Ab wann kann ich erstmals eine 3a-Nachzahlung leisten?
Die ersten Nachzahlungen sind seit dem 1. Januar 2026 möglich, und zwar für Beitragslücken aus dem Jahr 2025. Die Regelung selbst trat am 1. Januar 2025 in Kraft, aber da nur für vergangene Jahre nachgezahlt werden kann, ist 2026 das früheste Jahr für tatsächliche Nachzahlungen.
Kann ich für Jahre vor 2025 nachzahlen?
Nein. Die Regelung deckt ausschliesslich Beitragslücken ab 2025 ab. Lücken aus 2024 oder früher können nicht rückwirkend geschlossen werden. Die Vorsorgeeinrichtungen erfassen die Einzahlungsdaten erst seit 2025 systematisch, weshalb es für frühere Jahre keine verlässliche Datenbasis gibt.
Wie viel Steuern spare ich mit einer Nachzahlung?
Die Nachzahlung ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, genau wie reguläre 3a-Beiträge. 2026 können Sie maximal CHF 14'516 abziehen (CHF 7'258 regulär + CHF 7'258 Nachzahlung). Je nach Kanton und Einkommen spart das CHF 4'000 bis CHF 5'000 an Steuern.
Brauche ich AHV-Einkommen sowohl im Lückenjahr als auch im Nachzahlungsjahr?
Ja. Sie müssen in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt haben. Hatten Sie im Lückenjahr kein AHV-Einkommen (z.B. unbezahlter Urlaub, Auslandsstudium), kann die Lücke dieses Jahres nicht geschlossen werden.
Können Selbständige ebenfalls Nachzahlungen leisten?
Ja. Selbständigerwerbende können unter denselben Regeln Nachzahlungen leisten. Der maximale Nachzahlungsbetrag ist jedoch auch für sie auf den "kleinen Beitrag" beschränkt (CHF 7'258 im Jahr 2026), selbst wenn ihr regulärer Beitrag der höhere "grosse Beitrag" von bis zu CHF 36'288 ist.


